Gerichtsfähiges Bauwerksgutachten - Ihr Bausachverständiger Dipl. Ing. (FH) Michael A. Hadek - Baden, Mödling, Wr. Neustadt und südlich von Wien

Ein gerichtsfähiges Bauwerksgutachten für den Hochbau erstelle ich bei Baumängeln, Bauschäden, Rissen, Kältebrücken, Schimmel, Feuchtigkeit und anderen Baumängeln. Das Schadensgutachten umfasst verschiedene Bereiche, die sowohl die Beurteilung des Schadens als auch die Sanierung umfassen können.

Als Bauherr und Auftraggeber legen Sie Ihr Herzensprojekt in vertrauensvolle Hände, doch allzu oft stoßen wir im Zuge der Ausführung auf scheinbar Unvorhergesehenes. Es kommt zu Nachträgen, Mehrkosten, Baumängel, Zeitverzügen – und wie so oft wird leichter dementiert und weitergereicht als
an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten.

 

Meist reicht hier bereits die Involvierung eines unabhängigen Sachverständigen, der die Fakten objektiv aufbereitet, um alle Projektbeteiligten wieder an den gemeinsamen Tisch zu bringen. Sind die Fronten der am Projekt beteiligten bereits massiv verhärtet, ist der nächste Schritt die Erstellung eines gerichtsfähigen Gutachtens, spätestens dann kommt die Einsicht zur gemeinsamen Lösung. Als Sachverständiger und Ziviltechniker bereite ich immer brückenbildende Lösungsvorschläge auf. Sollte all dies nicht fruchten begleite ich sie als staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker durch einen allfälligen Gerichtsprozess.

Schadensgutachten

  • Setzungsrisse
  • Aufsteigende Feuchtigkeit
  • Fehlerhafte Kellerabdichtung
  • Mängel in der weißen Wanne
  • Undichtes Dach
  • Schimmel
  • Kältebrücken
  • Einsatz falscher Baumaterialien
  • Fehlerhafte/ mangelhafte Bauausführung
  • Einhaltung der Bauordnung, Normen (Ö-Norm, DIN, ...) sowie Richtlinien (OIB, …)
  • Bau-Vertrag Verletzungen (was wird wann geschuldet)
  • Zeitverzüge und daraus resultierende Mehrkosten
  • Schäden aufgrund Bautätigkeiten von Nachbarn
  • Uvm.
Kontakt

Schadensgutachten

Ein Schadensgutachten beinhaltet die Ursache des Schadens, Möglichkeiten der Sanierung und die Frage, wer die Kosten trägt. Es stellt für sich keinen Auftakt für Gerichtsprozesse dar, vielmehr ist ein Gutachten oft Anstoß für einen Versuch, sich einvernehmlich zu einigen. Ich bin in Baden, Mödling, Wr. Neustadt und südlich von Wien gerne an Ihrer Seite, um diesen Einigungsprozess zu initiieren und zu führen. Dennoch ist es vorteilhaft, sofort ein gerichtsfähiges Gutachten abfassen zu lassen, sollte es zur gerichtlichen Verhandlung kommen.