Gerichtsfähiges Bauwerksgutachten - Ihr Bausachverständiger Dipl. Ing. (FH) Michael A. Hadek - Baden, Mödling, Wr. Neustadt und südlich von Wien
Als staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker erstelle ich für Sie gerichtsfähige Bauwerksgutachten im Hochbau. Diese dienen als objektive Entscheidungsgrundlage bei Baumängeln, Bauschäden und rechtlichen Streitfällen.
Warum ein unabhängiges Gutachten?
Ein Gutachten umfasst sowohl die fachliche Beurteilung als auch – falls notwendig – Sanierungsempfehlungen.
Als Bauherr oder Auftraggeber investieren Sie in Ihr Herzensprojekt. Doch in der Praxis kommt es oft zu:
- unerwarteten Mehrkosten und Nachträgen
- Baumängeln und Bauverzögerungen
- Streitigkeiten zwischen den Projektbeteiligten
Oft genügt die Involvierung eines unabhängigen Sachverständigen, um Klarheit zu schaffen und Konflikte zu lösen.
Typische Schadens- und Mängelursachen
Als Bausachverständiger und Ziviltechniker erstelle ich gerichtsfähige Gutachten bei einer Vielzahl von Baumängeln und Schäden, u. a. bei:
Bauschäden & Baumängel
- Setzungsrisse
- Aufsteigende Feuchtigkeit
- Fehlerhafte Kellerabdichtung
- Mängel in der "weißen Wanne"
- Undichte Dächer
- Schimmelbefall
- Wärme- und Kältebrücken
- Einsatz ungeeigneter oder falscher Baumaterialien
- Fehlerhafte/ mangelhafte Bauausführung
Normen & Vorschriften
- Nichteinhaltung der Bauordnung
- Verstöße gegen Normen (ÖNORM, DIN etc.)
- Missachtung von Richtlinien (z. B. OIB)
Vertrag & Kosten
- Verletzungen von Bauverträgen (z. B. Leistungsumfang, Fälligkeit)
- Bauverzögerungen und daraus resultierende Mehrkosten
Weitere Schäden
- Schäden aufgrund von Bautätigkeiten durch Nachbarn
- sowie viele weitere individuelle Schadensbilder
Ihr Vorteil
Mit einem gerichtsfähigen Gutachten erhalten Sie eine verlässliche Grundlage – für
außergerichtliche Lösungen ebenso wie für gerichtliche Verfahren.
Ein unabhängiger Bausachverständiger schafft Klarheit:
- Objektive Analyse: Klare Fakten statt Meinungen.
- Vermittlung: Häufig reicht ein neutrales Gutachten, um alle Parteien wieder an einen
Tisch zu bringen. - Gerichtsfähigkeit: Ist eine Einigung nicht möglich, erstelle ich ein gerichtsfestes
Bauwerksgutachten. - Begleitung vor Gericht: Als beeideter Ziviltechniker unterstütze ich Sie kompetent im Gerichtsprozess.