Objektsicherheitsüberprüfungen - Ihr Bausachverständiger Dipl. Ing. (FH) Michael A. Hadek - Baden, Mödling, Wr. Neustadt und südlich von Wien

Laut der Bauordnung für Wien sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Bauwerken in der Erhaltungspflicht zu welchem Zwecke sie Bauwerksbücher zu führen haben. Dies gilt für Neu- und Umbauten, in Schutzzonen sowie bei Gebäuden, welche vor dem 01.01.1945 errichtet wurden, besteht diese Verpflichtung auch dahingehend, dass das Erscheinungsbild (z.B. inkl. Ziergliedern) in stilgerechtem Zustand zu erhalten ist. Alle Bauteile, von denen bei Verschlechterung ihres Zustandes eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen ausgehen kann, regelmäßig zu überprüfen sind. Als Beispiele sind Tragwerke, Fassaden, Dächer, Geländer und Brüstungen aufgezählt. Dies stellt aber keine abgeschlossene taxative Aufzählung dar, weshalb bei der Erstellung von Bauwerksbüchern auf die tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten einzugehen ist.

Zu überprüfende Bauteile mittels Bauwerksbücher:

Tragkonstruktion

  • Decken

  • Wände inkl. Brandabschnitte

  • Stiegen, Geländer

  • Sonderbauteile

Dächer

  • Konstruktion (Holz, Metall, Beton – Zustand)

  • Eindeckung (lose Teile, Fehlstellen)

  • Saum- und Hängerinnen (lose Teile, Fehlstellen)

  • Regenabfallrohe, offene Rinnen (lose Teile, Fehlstellen)

  • Kamin- und Lüftungsköpfe (Standsicherheit)

  • Sonstige Aufbauten wie Klimageräte, Rauchfangkehrerstege, Kaminköpfe (Standsicherheit)

Fassade inkl. Zierglieder

  • Verputz (Risse, Hohlstellen, lose Teile, Wassereintritt, Hinternässung)
  • Gesimse (Risse, Hohlstellen, lose Teile, Wassereintritt, Hinternässung)
  • Fenster (Verformungen, Sprünge)
  • Vorspringende Bauteile, Auskragungen
  • Elemente zur Fassadenbegrünung
  • Pflanzgefäße (soweit Teil des Gebäudes)
  • Sonderbauteile

Sonstige Bauteile

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Abgrenzung zur ÖNORM B 1300 bzw. B 1301

Hier werden lediglich Bauteile, von denen ein Gefährdungspotential ausgehen aufgenommen und befundet.

Abgrenzung zum BauKG

Gemäß § 8 Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk erstellt wird. Der Focus hier liegt jedoch beim Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer bei späteren Arbeiten. Darunter fallen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BauKG die Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder der Abbruch. Da-für sind die erforderlichen Angaben über die Merkmale des Bauwerks (wie Zugänge, An-schlagpunkte, Gerüstverankerungspunkte, Gas-, Wasser- und Stromleitungen), die bei späteren Arbeiten zu berücksichtigen sind, anzugeben.

Ihr Vorteil

Durch die normgerechte Umsetzung einer Objektsicherheitsprüfung lassen sich:

  • Personen- und Sachschäden vermeiden
  • Haftungsrisiken minimieren
  • und Instandhaltungsmaßnahmen gezielt planen

Unsere Sachverständigen begleiten Sie von der Erhebung über die Beurteilung bis zur Empfehlung konkreter Maßnahmen – zuverlässig, nachvollziehbar und rechtssicher dokumentiert.

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